FAQ - Häufig gestellte Fragen an Ihren freien KFZ-Sachverständigen
Unfälle passieren – manchmal sind es nur kleine Parkrempler, die harmlos wirken. Doch selbst kleine Schäden können versteckte Kosten und Wertverluste verursachen. Als freier und unabhängiger KFZ-Sachverständiger sorge ich dafür, dass Sie Ihre Ansprüche vollständig und rechtssicher geltend machen können.
Mein Ziel: Maximale Transparenz, faire Regulierung und Ihre finanzielle Sicherheit.
Warum sollte ich auch bei kleinen Parkremplern einen freien KFZ-Sachverständigen beauftragen?
Selbst kleine Schäden können teure Folgekosten verursachen. Ich dokumentiere den Schaden neutral, unabhängig und rechtssicher, damit Sie keine finanziellen Nachteile haben.
Ab welcher Schadenshöhe lohnt sich ein Gutachten?
Die sogenannte Bagatellgrenze liegt bei ca. 750 – 1.000 €, manchmal sogar darunter. Schon kleine Lackschäden oder Dellen können den Fahrzeugwert deutlich mindern.
Mein Service: Ich übernehme für Sie eine kostenlose Ersteinschätzung zur Schadenshöhe, damit Sie sofort wissen, ob sich ein Gutachten lohnt.
Kostet das Gutachten mich etwas?
Nein – bei einem unverschuldeten Unfall übernimmt die gegnerische Haftpflichtversicherung alle Kosten für das Gutachten.
Kann ich den Gutachter selbst bestimmen oder muss ich den der Versicherung nehmen?
Sie haben das Recht, einen freien und unabhängigen Sachverständigen zu wählen. So stellen Sie sicher, dass Ihre Interessen gewahrt bleiben.
Ist ein Kurzgutachten ausreichend bei kleinen Parkremplern?
Nicht immer. Wenn versteckte Schäden, Nutzungsausfall oder Wertminderung im Spiel sind, ist ein vollständiges Gutachten die bessere Wahl.
Wie läuft die Begutachtung ab?
Ich komme zu Ihnen – ob Parkplatz, Garage oder Werkstatt. Der Schaden wird fachkundig untersucht, fotografisch dokumentiert und rechtssicher bewertet. Sie erhalten ein vollständiges Gutachten für die Regulierung.
Warum reicht ein Kostenvoranschlag der Werkstatt nicht aus?
Ein Kostenvoranschlag berücksichtigt keine Wertminderung, keinen Nutzungsausfall und keine versteckten Schäden. Das kann für Sie teuer werden.
Werden im Gutachten auch Nutzungsausfall und Wertminderung berücksichtigt?
Ja. Ein vollständiges Gutachten enthält Reparaturkosten, Nutzungsausfall, Wiederbeschaffungswert, Restwert und merkantile Wertminderung.
